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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur DIE HOCHZEITEREI (Agentur), vertreten durch den Inhaber Alexander Pohl. Die beim Vertragsabschluss aktuelle Fassung ist maßgeblich.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur und ihrem Auftraggeber (Kunde) abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Agentur nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsgegenstand; Vertragsabschluss;Leistungsumfang

Vertragsgegenstand ist die Planung und Organisation einer Hochzeit oder eines Events durch die Agentur.

Der Vertrag kommt, wenn nichts anderes bestimmt ist, durch ein Angebot der Agentur und schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus diesen Bedingungen, aus dem jeweiligen Angebot und aus der zwischen der Agentur und des Kunden abgeschlossenen individualvertraglichen Abrede.

Die Agentur ist berechtigt nach dem Vertragsschluss, Änderungen hinsichtlich vereinbarter Leistungen vorzunehmen, sofern diese im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind.

Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

3. Leistungserbringung

Die Leistung der Agentur erfolgt im Rahmen des vereinbarten Zeitablaufes. Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht schriftlich bestätigt worden sind. Die Leistungsfrist fängt an zu laufen, wenn alle notwendigen Mitwirkungshandlungen und Informationen durch den Kunden erfolgt sind und die gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung geleistet worden ist.

Sollte die Leistungserbringung oder die Fristeinhaltung aufgrund höherer Gewalt und/oder unvorhersehbares Ereignis unmöglich geworden sein, wird die Agentur von Ihrer Leistungsverpflichtung befreit. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Etwaige daraus entstehenden Schadenserstzansprüche oder Rücktrittsrechte sind ausgeschlossen.

Der Kunde ersetzt alle auftragsgemäßen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, ab dem die Agentur von der Lieferung bzw. Leistung befreit wird.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden bezüglich der bis dahin und deswegen entstandenen Kosten bestehen; Die Agentur ist berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, ist die Schadensersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf die vereinbarte Gesamtvertragssumme begrenzt.

Transport, Versand: Die Lieferung erfolgt im Auftrag des Kunden. Die Agentur wählt das Transportunternehmen. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Transportschäden sind unverzüglich beim Transporteur anzuzeigen.

4. Preise; Zahlungsbedingungen

Die im Leistungsangebot angegebenen Preise enthalten gesetzliche Mehrwertsteuer.

Im Falle einer Änderung des Umsatzsteuersatzes ist die Agentur berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.

Sollte sich der Preis für Material oder aufgrund Tarifabschlüssen verändern, ist die Agentur berechtigt, die in diesem Vertrag vereinbarten Nettopreise entsprechend anzupassen. Preisänderungen müssen nachgewiesen werden.

Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Agentur sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt Vorkasse. Die Vergütung für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlungen von Künstlern und Räumlichkeiten sind unverzüglich nach Vorlage der jeweiligen vertragsgemäßen Vorschläge an die Agentur zu zahlen. Diese Leistungen setzen im Übrigen keine erfolgreiche Vermittlung voraus.

Eine gebuchte vertragsgemäße Agenturleistung ist in drei Raten zu zahlen. Abweichungen hiervon müssen schriftlich vereinbart werden. Die erste Rate ist sofort nach dem Vertragsschluss in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung zahlbar; die weiteren 30% der vereinbarten Vergütung sind als zweite Rate in der Mitte der vereinbarten Vertragslaufzeit zahlbar; die restlichen 40% sind als dritte Rate am Tag der Veranstaltung zahlbar. Der Kunde erhält gesonderte Rechnungen über eventuell vereinbarte zusätzliche Leistungen. Diese Rechnungen sind nach Erhalt sofort zahlbar.

Etwaige Rechnungsanforderungen sind während eines Zahlungsverzuges mit 7,5% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist nebst Ablehnungsandrohung, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der Agentur Schadensersatz wegen Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten zu leisten.

Im Fall des Verdachts der Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist die Agentur berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. In diesem Fall ist die Agentur ebenfalls berechtigt, vor jeder weiteren Leistung Vorauszahlungen zu verlangen. Ein Recht zur Aufrechnung hat der Kunde nur, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt unbestritten oder durch die Agentur anerkannt sind.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung des Vertrages relevante Informationen rechtzeitig mitzuteilen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen für die vertragsgemäße Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen.

Verletzt der Kunde die Mitwirkungs- und Informationspflichten, so sind die hieraus entstehenden Mehrkosten vom Kunden zu erstatten. Die Haftung der Agentur aufgrund einer Pflichtverletzung durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Kunde benennt eine Kontaktperson, die dauerhaft während der Durchführung des Vertrages gegenüber der Agentur zur Verfügung steht.

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren oder andere Urheberrechtsabgaben trägt der Kunde.

Der Kunde ist nicht berechtigt, für dieselbe Veranstaltung gleichzeitig andere Agenturen zu beauftragen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung muss schriftlich festgehalten werden.

6. Kündigung

Der Kunde kann den Vertrag vorzeitig schriftlich kündigen. Die vorzeitige Kündigung verpflichtet den Kunden zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen. Zudem behält sich die Agentur das Recht vor, einen pauschalen Aufwendungsersatz ab sechs Monate vor dem Hochzeitstermin / Veranstaltungstermin geltend zu machen.

Das Geschäftsverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Geschäftsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigung des Geschäftsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Geschäftsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund gekündigt, so kann die Agentur einen ihrer bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.

Soweit die Agentur für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.

7. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber der Agentur ausschließlich nur insoweit, als die Agentur dem Kunden Sachen selbst verkauft hat oder Werke selbst erstellt hat.

8. Haftung

Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung der Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

Die Haftung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Agentur bei Vertragsabschluss aufgrund der Ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Die Agentur haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

Die Agentur haftet nicht für die Folgen von höherer Gewalt.

9. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte und Eigenwerbung

Alle gelieferten Produkte, bleiben bis zur vollständigen Begleichung der entsprechenden Forderungen im Eigentum der Agentur.

Nutzungsrechte jeder Art an den von der Agentur erstellten Veranstaltungskonzepten, Texten, Fotografien etc. im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Agentur.

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Agentur berechtigt, die erbrachten Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Die Agentur ist berechtigt, von der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese im Rahmen der Eigenwerbung einzusetzen, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich eine anderweitige Abrede getroffen.

10. Datenverarbeitung

Alle der Agentur durch den Kunden überlassenen Daten werden vertraulich durch die Agentur behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offengelegt und weitergeleitet. Nach Beendigung des Vertrages werden diese Daten gelöscht.

11. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

Es gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand aus dieser Vereinbarung sowie wegen aller anderen aus Geschäftsbeziehungen der Parteien herrührenden Forderungen ist Eschweiler; dies gilt nur für Unternehmer und juristische Personen.

Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

AGB in der Fassung vom Mai 2018.

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